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   AG Hameln, 01.06.2012 - 20 C 294/11   

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https://dejure.org/2012,57844
AG Hameln, 01.06.2012 - 20 C 294/11 (https://dejure.org/2012,57844)
AG Hameln, Entscheidung vom 01.06.2012 - 20 C 294/11 (https://dejure.org/2012,57844)
AG Hameln, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - 20 C 294/11 (https://dejure.org/2012,57844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Abtretung verstößt nicht gegen RDG, zulässige Nebentätigkeit -> Sie ist auch hinreichend bestimmt,... | Anmietung außerhalb Öffnungszeiten; Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; ...

  • captain-huk.de

    Beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus AG Hameln, 01.06.2012 - 20 C 294/11
    Die Einziehung der vorliegend an die Klägerin abgetretenen Schadenersatzforderung des geschädigten Zedenten auf Erstattung der Mietwagenkosten ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG grundsätzlich erlaubt, da hier nicht die Haftung der Beklagten dem Grunde nach oder die Haftungsquote streitig ist, sondern allein die Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2012 - VI ZR 143/11 - in NJW 2012, 1005 ff.).
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hameln, 01.06.2012 - 20 C 294/11
    Der für die Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten grundsätzlich maßgebliche Normaltarif kann im Wege der Schätzung gemäß § 287 ZPO ermittelt werden, wobei in vorhandenen Listen und Tabellen ausgewiesenen Werte herangezogen werden können (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11 - zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10

    Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hameln, 01.06.2012 - 20 C 294/11
    Unter Abwägung der Vor- und Nachteile der insoweit vorliegenden Schwacke-Liste und des Fraunhofer-Mietpreisspiegels gelangt das erkennende Gericht zu der Auffassung, dass im Rahmen der Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO der Schwacke-Liste der Vorzug zu geben ist und der Normaltarif anhand des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels zu ermitteln ist (so auch: OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. April 2010 - 4 U 131/09 - in NZV 2010, 472 f.; OLG Köln, Urteil vom 18. August 2010 - 5 U 44/10 - in NZV 2010, 614 ff.).
  • OLG Celle, 30.09.2009 - 14 U 63/09

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Umfang des Vorteilsausgleichs;

    Auszug aus AG Hameln, 01.06.2012 - 20 C 294/11
    Im Hinblick auf die nicht unerhebliche Nutzung des Mietwagens würde es dem Gericht grundsätzlich als sachgerecht erscheinen, im Rahmen des Vorteilsausgleichs für ersparte Eigenaufwendungen einen pauschalen Abzug von 5 % der Mietwagenkosten bei der Berechnung des Ersatzanspruchs zu berücksichtigen (vgl. OLG Gelle, Urteil vom 30. September 2009 - 14 U 63/09 - in Schaden-Praxis 2010, 78 f.).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2010 - 4 U 131/09

    Höhe der Erstattung unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hameln, 01.06.2012 - 20 C 294/11
    Unter Abwägung der Vor- und Nachteile der insoweit vorliegenden Schwacke-Liste und des Fraunhofer-Mietpreisspiegels gelangt das erkennende Gericht zu der Auffassung, dass im Rahmen der Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO der Schwacke-Liste der Vorzug zu geben ist und der Normaltarif anhand des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels zu ermitteln ist (so auch: OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. April 2010 - 4 U 131/09 - in NZV 2010, 472 f.; OLG Köln, Urteil vom 18. August 2010 - 5 U 44/10 - in NZV 2010, 614 ff.).
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